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Yaskawa SGMAH-A5B1A21 Bürstenloser Wechselstrom-Servomotor 400W 2.6A Neuer

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Yaskawa SGMAH-A5B1A21 Bürstenloser Wechselstrom-Servomotor 400W 2.6A Neuer

Yaskawa SGMAH-A5B1A21 Brushless AC Servo Motor 400W 2.6A NEW
Yaskawa SGMAH-A5B1A21 Brushless AC Servo Motor 400W 2.6A NEW Yaskawa SGMAH-A5B1A21 Brushless AC Servo Motor 400W 2.6A NEW Yaskawa SGMAH-A5B1A21 Brushless AC Servo Motor 400W 2.6A NEW Yaskawa SGMAH-A5B1A21 Brushless AC Servo Motor 400W 2.6A NEW

Großes Bild :  Yaskawa SGMAH-A5B1A21 Bürstenloser Wechselstrom-Servomotor 400W 2.6A Neuer Bestpreis

Produktdetails:

Herkunftsort: Japan
Markenname: Yaskawa
Zertifizierung: CE
Modellnummer: Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung

Zahlung und Versand AGB:

Min Bestellmenge: 1 Stück
Preis: 1-500USD
Verpackung Informationen: Originalverpackung
Lieferzeit: 2-3 Tage
Zahlungsbedingungen: T/T, Western Union
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: 30 PCS/PRO WOCHE
Ausführliche Produkt-Beschreibung
Marke: YASKAWA Modell: Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung
Typ: Wechselstromservomotor Macht: 400W
Drehmomentbewertung: 1.27N.m Ausgangsgeschwindigkeit: 3000 U/min
Strom: 2.6A Herkunftsland: Japan
Markieren:

SGMAH-A5B1A21 Wechselstromservomotor

,

Bürstenloser Wechselstromservomotor

Das ist ein sehr schwieriger Fall.

Schnelle Details:

  • Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.
  • Servomotor
  • 2.2AMP
  • Phase 3
  • 400 Volt
  • 650 Watt
  • Einjährige Garantie

SGMAV

0.05 - 1,0 kW, geringe Trägheit

Der bürstenlose Servomotor SGMAV mit geringer Kapazität kann in einer Vielzahl von Anwendungen eingesetzt werden.

Eigenschaften

Der 5-Sterne-Servomotor

Es gibt keine Kompromisse, wenn es um Qualität, Zuverlässigkeit und Leistung des Sigma-5 geht. Es ist so konzipiert, dass es alles bietet, was man von einem Servo erwartet und mehr.

  • Größen von 50 W bis 15 kW, Nenngeschwindigkeiten von 1500 und 3000 U/min

  • Spitzendrehmoment 350% des Nennwertes während 3 Sekunden

  • Automatische Motorerkennung durch Servoantrieb

  • IP67 und Schachtöldichtung verfügbar

  • Hochauflösende Codierer

  • Absolute Auflösung des Mehrstunden-Coders

  • Kompaktes Design und robuste Konstruktion

Bestellinformationen

Sigma-5_servo_motor_rev01-1.png

Anmerkung:Die Symbole 1 2 3... zeigen die empfohlene Reihenfolge zur Auswahl des Servomotors und der Kabel.

Servomotor

1 Wählen Sie den Motor aus den Familien SGMJV, SGMAV, SGMEV, SGMGV, SGMSV anhand der Motortabellen auf den folgenden Seiten aus.

Servoantrieb

2 Die detaillierten Spezifikationen der Antriebe und die Auswahl der Antriebsausrüstung finden Sie im Kapitel Sigma-5.

Servomotor

SGMJV - Servomotoren 3000 R/min (50 - 750 W)

Symbol

Spezifikationen

Kompatible Servoantriebe 2

Bestellcode

Spannung

Encoder und Design

Nenndrehmoment

Kapazität

Sigma-5

Sigma-5_servo_motor_rev01-3.png

230 V

Inkrementeller Codierer (13 Bit)

Gerade Welle mit Schlüssel und Klopfen

ohne Bremse

0.159 Nm

50 W

Die Fahrzeugkennzeichnung ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 zu finden.

SGMJV-A5AAA61

0.318 Nm

100 W

Der Hersteller muss die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllen.

SGMJV-01AAA61

0.637 Nm

200 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMJV-02AAA61

1.27 Nm

400 Watt

Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMJV-04AAA61

2.39 Nm

750 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMJV-08AAA61

mit Bremse

0.159 Nm

50 W

Die Fahrzeugkennzeichnung ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 zu finden.

SGMJV-A5AAA6C

0.318 Nm

100 W

Der Hersteller muss die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllen.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.

0.637 Nm

200 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMJV-02AAA6C

1.27 Nm

400 Watt

Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMJV-04AAA6C

2.39 Nm

750 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.

Inkrementeller Codierer (20 Bit)

Gerade Welle mit Schlüssel und Klopfen

ohne Bremse

0.159 Nm

50 W

Die Fahrzeugkennzeichnung ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 zu finden.

SGMJV-A5ADA61

0.318 Nm

100 W

Der Hersteller muss die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllen.

SGMJV-01ADA61

0.637 Nm

200 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMJV-02ADA61

1.27 Nm

400 Watt

Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMJV-04ADA61

2.39 Nm

750 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMJV-08ADA61

mit Bremse

0.159 Nm

50 W

Die Fahrzeugkennzeichnung ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 zu finden.

SGMJV-A5ADA6C

0.318 Nm

100 W

Der Hersteller muss die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllen.

SGMJV-01ADA6C

0.637 Nm

200 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMJV-02ADA6C

1.27 Nm

400 Watt

Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMJV-04ADA6C

2.39 Nm

750 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMJV-08ADA6C

Absolute Encoder (20 Bit)

Gerade Welle mit Schlüssel und Klopfen

ohne Bremse

0.159 Nm

50 W

Die Fahrzeugkennzeichnung ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 zu finden.

SGMJV-A5A3A61

0.318 Nm

100 W

Der Hersteller muss die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllen.

SGMJV-01A3A61

0.637 Nm

200 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Einheit für die Überwachung der Luftfahrt.

1.27 Nm

400 Watt

Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMJV-04A3A61

2.39 Nm

750 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMJV-08A3A61

mit Bremse

0.159 Nm

50 W

Die Fahrzeugkennzeichnung ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 zu finden.

SGMJV-A5A3A6

0.318 Nm

100 W

Der Hersteller muss die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllen.

SGMJV-01A3A6C

0.637 Nm

200 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMJV-02A3A6C

1.27 Nm

400 Watt

Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMJV-04A3A6C

2.39 Nm

750 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMJV-08A3A6C

SGMAV - Servomotoren 3000 R/min (50 W - 1 kW)

Symbol

Spezifikationen

Kompatible Servoantriebe 2

Bestellcode

Spannung

Encoder und Design

Nenndrehmoment

Kapazität

Sigma-5

Sigma-5_servo_motor_rev01-4.png

230 V

Inkrementeller Codierer (20 Bit)

Gerade Welle mit Schlüssel und Klopfen

ohne Bremse

0.159 Nm

50 W

Die Fahrzeugkennzeichnung ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 zu finden.

Die Prüfungen werden in der Regel in der Regel in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt.

0.318 Nm

100 W

Der Hersteller muss die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllen.

Der Begriff "SGMAV-01ADA61" wird nicht verwendet.

0.477 Nm

150 W

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Der Hersteller muss die erforderlichen Informationen über das Verfahren und die Verfahren zur Feststellung der Qualität der Produkte bereitstellen.

0.637 Nm

200 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen:

1.27 Nm

400 Watt

Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Der Hersteller muss die folgenden Angaben machen:

1.75 Nm

550 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Der Hersteller muss die erforderlichen Informationen über die Produkte bereitstellen.

2.39 Nm

750 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.

3.18 Nm

1 kW

SGDV-120A_1A008000

SGMAV-10ADA61

mit Bremse

0.159 Nm

50 W

Die Fahrzeugkennzeichnung ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 zu finden.

Die Prüfungen werden in der folgenden Tabelle durchgeführt:

0.318 Nm

100 W

Der Hersteller muss die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllen.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

0.477 Nm

150 W

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

0.637 Nm

200 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Der Hersteller muss die erforderlichen Informationen über die Produkte bereitstellen.

1.27 Nm

400 Watt

Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.

1.75 Nm

550 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.

2.39 Nm

750 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Der Hersteller muss die erforderlichen Informationen über die Produkte bereitstellen.

3.18 Nm

1 kW

SGDV-120A_1A008000

Einheit für die Überwachung der Sicherheit

Absolute Encoder (20 Bit)

Gerade Welle mit Schlüssel und Klopfen

ohne Bremse

0.159 Nm

50 W

Die Fahrzeugkennzeichnung ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 zu finden.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

0.318 Nm

100 W

Der Hersteller muss die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllen.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

0.477 Nm

150 W

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

0.637 Nm

200 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMAV-02A3A61

1.27 Nm

400 Watt

Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Fahrzeuge.

1.75 Nm

550 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

2.39 Nm

750 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Einheit für die Überwachung von Luftfahrzeugen

3.18 Nm

1 kW

SGDV-120A_1A008000

SGMAV-10A3A61

mit Bremse

0.159 Nm

50 W

Die Fahrzeugkennzeichnung ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 zu finden.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Flugzeugen.

0.318 Nm

100 W

Der Hersteller muss die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllen.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

0.477 Nm

150 W

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.

0.637 Nm

200 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

1.27 Nm

400 Watt

Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

1.75 Nm

550 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

2.39 Nm

750 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

3.18 Nm

1 kW

SGDV-120A_1A008000

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

SGMEV - Servomotoren 3000 R/min (100 W - 1,5 kW)

Symbol

Spezifikationen

Kompatible Servoantriebe 2

Bestellcode

Spannung

Encoder und Design

Nenndrehmoment

Kapazität

Sigma-5

Sigma-5_servo_motor_rev01-5.png

230 V

Inkrementeller Codierer (20 Bit)

Gerade Welle mit Schlüssel und Klopfen

ohne Bremse

0.318 Nm

100 W

Der Hersteller muss die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllen.

Der Begriff "SGMEV-01ADA61" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 zu verstehen.

0.637 Nm

200 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht.

1.27 Nm

400 Watt

Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht.

2.39 Nm

750 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.

4.77 Nm

1.5 kW

SGDV-120A_1A008000

Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen:

mit Bremse

0.318 Nm

100 W

Der Hersteller muss die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllen.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.

0.637 Nm

200 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.

1.27 Nm

400 Watt

Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.

2.39 Nm

750 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.

4.77 Nm

1.5 kW

SGDV-120A_1A008000

Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen:

Absolute Encoder (20 Bit)

Gerade Welle mit Schlüssel und Klopfen

ohne Bremse

0.318 Nm

100 W

Der Hersteller muss die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllen.

Einheit für die Überwachung von Luftfahrzeugen

0.637 Nm

200 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

1.27 Nm

400 Watt

Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

2.39 Nm

750 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 Buchstabe a genannten Mitgliedstaat eingesetzt wird.

4.77 Nm

1.5 kW

SGDV-120A_1A008000

Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl.

mit Bremse

0.318 Nm

100 W

Der Hersteller muss die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllen.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

0.637 Nm

200 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

1.27 Nm

400 Watt

Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

2.39 Nm

750 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

4.77 Nm

1.5 kW

SGDV-120A_1A008000

Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für die Verwendung von Flugzeugen, die mit einem Flugzeug ausgerüstet sind.

400 V

Inkrementeller Codierer (20 Bit)

Gerade Welle mit Schlüssel und Klopfen

ohne Bremse

0.637 Nm

200 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht für die Zulassung.

0.955 Nm

300 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

1.27 Nm

400 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht für die Zulassung.

20,07 Nm

650 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht für die Zulassung.

2.39 Nm

750 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht für die Zulassung.

4.77 Nm

1.5 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Der Begriff "SGMEV-15DDA61" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten.

mit Bremse

0.637 Nm

200 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht für die Zulassung.

0.955 Nm

300 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

1.27 Nm

400 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht für die Zulassung.

20,07 Nm

650 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht für die Zulassung.

2.39 Nm

750 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.

4.77 Nm

1.5 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht für die Zulassung.

Absolute Encoder (20 Bit)

Gerade Welle mit Schlüssel und Klopfen

ohne Bremse

0.637 Nm

200 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

0.955 Nm

300 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

1.27 Nm

400 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

20,07 Nm

650 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Einheit für die Überwachung von Luftfahrzeugen

2.39 Nm

750 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Einheit für die Überwachung der Luftverkehrssicherheit

4.77 Nm

1.5 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

mit Bremse

0.637 Nm

200 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die in der Kategorie "Fahrzeuge" fallen.

0.955 Nm

300 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

1.27 Nm

400 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

20,07 Nm

650 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

2.39 Nm

750 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

4.77 Nm

1.5 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die Genehmigung für die Verwendung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verfahren ist abgelehnt.

SGMGV - Servomotoren 1500 R/min (300 W - 15 kW)

Symbol

Spezifikationen

Kompatible Servoantriebe 2

Bestellcode

Spannung

Encoder und Design

Nenndrehmoment

Kapazität

Sigma-5

Sigma-5_servo_motor_rev01-6.png

400 V

Inkrementeller Codierer (20 Bit)

Gerade Welle mit Schlüssel und Klopfen

ohne Bremse

1.96 Nm

300 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

SGMGV-03DDA6F

2.86 Nm

450 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

SGMGV-05DDA6F

5.39 Nm

850 W

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

SGMGV-09DDA6F

8.34 Nm

1.3 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMGV-13DDA6F

11.5 Nm

10,8 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMGV-20DDA6F

18.6 Nm

2.9 kW

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Anpassung an die Vorschriften der Richtlinie 2008/57/EG.

SGMGV-30DDA6F

28.4 Nm

4.4 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

SGMGV-44DDA6F

35.0 Nm

5.5 kW

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht.

SGMGV-55DDA6F

48.0 Nm

7.5 kW

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht.

SGMGV-75DDA6F

70.0 Nm

11 kW

Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für die Verwendung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMGV-1ADDA6F

95.4 Nm

15 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMGV-1EDDA6F

mit Bremse

1.96 Nm

300 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

SGMGV-03DDA6H

2.86 Nm

450 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

SGMGV-05DDA6H

5.39 Nm

850 W

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

SGMGV-09DDA6H

8.34 Nm

1.3 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMGV-13DDA6H

11.5 Nm

10,8 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMGV-20DDA6H

18.6 Nm

2.9 kW

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Anpassung an die Vorschriften der Richtlinie 2008/57/EG.

SGMGV-30DDA6H

28.4 Nm

4.4 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

SGMGV-44DDA6H

35.0 Nm

5.5 kW

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht.

SGMGV-55DDA6H

48.0 Nm

7.5 kW

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht.

SGMGV-75DDA6H

70.0 Nm

11 kW

Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für die Verwendung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMGV-1ADDA6H

95.4 Nm

15 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMGV-1EDDA6H

Absolute Encoder (20 Bit)

Gerade Welle mit Schlüssel und Klopfen

ohne Bremse

1.96 Nm

300 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

SGMGV-03D3A6F

2.86 Nm

450 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

SGMGV-05D3A6F

5.39 Nm

850 W

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

SGMGV-09D3A6F

8.34 Nm

1.3 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMGV-13D3A6F

11.5 Nm

10,8 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMGV-20D3A6F

18.6 Nm

2.9 kW

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Anpassung an die Vorschriften der Richtlinie 2008/57/EG.

SGMGV-30D3A6F

28.4 Nm

4.4 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

SGMGV-44D3A6F

35.0 Nm

5.5 kW

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht.

SGMGV-55D3A6F

48.0 Nm

7.5 kW

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht.

SGMGV-75D3A6F

70.0 Nm

11 kW

Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für die Verwendung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMGV-1AD3A6F

95.4 Nm

15 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMGV-1ED3A6F

mit Bremse

1.96 Nm

300 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

SGMGV-03D3A6H

2.86 Nm

450 Watt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

SGMGV-05D3A6H

5.39 Nm

850 W

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

SGMGV-09D3A6H

8.34 Nm

1.3 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMGV-13D3A6H

11.5 Nm

10,8 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMGV-20D3A6H

18.6 Nm

2.9 kW

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Anpassung an die Vorschriften der Richtlinie 2008/57/EG.

SGMGV-30D3A6H

28.4 Nm

4.4 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

SGMGV-44D3A6H

35.0 Nm

5.5 kW

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht.

SGMGV-55D3A6H

48.0 Nm

7.5 kW

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht.

Die Fahrzeuge dürfen nicht mehr als zwei Jahre in Betrieb sein.

70.0 Nm

11 kW

Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für die Verwendung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMGV-1AD3A6H

95.4 Nm

15 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

SGMGV-1ED3A6H

SGMSV - Servomotoren 3000 R/min (1 - 5 kW)

Symbol

Spezifikationen

Kompatible Servoantriebe 2

Bestellcode

Spannung

Encoder und Design

Nenndrehmoment

Kapazität

Sigma-5

Sigma-5_servo_motor_rev01-7.png

400 V

Inkrementeller Codierer (20 Bit)

Gerade Welle mit Schlüssel und Klopfen

ohne Bremse

3.18 Nm

1 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.

4.9 Nm

1.5 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse.

6.36 Nm

2 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse.

7.96 Nm

2.5 kW

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Anpassung an die Vorschriften der Richtlinie 2008/57/EG.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Erzeugnisse.

9.8 Nm

3 kW

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Anpassung an die Vorschriften der Richtlinie 2008/57/EG.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

12.6 Nm

4 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Erzeugnisse.

15.8 Nm

5 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

mit Bremse

3.18 Nm

1 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.

4.9 Nm

1.5 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.

6.36 Nm

2 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht für die Zulassung.

7.96 Nm

2.5 kW

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Anpassung an die Vorschriften der Richtlinie 2008/57/EG.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.

9.8 Nm

3 kW

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Anpassung an die Vorschriften der Richtlinie 2008/57/EG.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Erzeugnisse.

12.6 Nm

4 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse.

15.8 Nm

5 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.

Absolute Encoder (20 Bit)

Gerade Welle mit Schlüssel und Klopfen

ohne Bremse

3.18 Nm

1 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

4.9 Nm

1.5 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

6.36 Nm

2 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

7.96 Nm

2.5 kW

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Anpassung an die Vorschriften der Richtlinie 2008/57/EG.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

9.8 Nm

3 kW

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Anpassung an die Vorschriften der Richtlinie 2008/57/EG.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

12.6 Nm

4 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

15.8 Nm

5 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

mit Bremse

3.18 Nm

1 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

4.9 Nm

1.5 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

6.36 Nm

2 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

7.96 Nm

2.5 kW

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Anpassung an die Vorschriften der Richtlinie 2008/57/EG.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

9.8 Nm

3 kW

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Anpassung an die Vorschriften der Richtlinie 2008/57/EG.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

12.6 Nm

4 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

15.8 Nm

5 kW

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Verschlüsselungskabel

für Sigma-5-Servoantriebe

Symbol

Aussehen

Spezifikationen

Bestellcode

Sigma-5_servo_motor_rev01-8.png

Sigma-5-Inkremental-Coderkabel

für SGMJV/AV-Servomotoren

SGMJV-__ADA__,

SGMJV-__AAA__,

Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

1.5 m

JZSP-CSP21-01-5E-E

3 m

JZSP-CSP21-03-E-E

5 m

JZSP-CSP21-05-E-E

10 m

JZSP-CSP21-10-E-E

15 m

JZSP-CSP21-15-E-E

20 m

JZSP-CSP21-20-E-E

Sigma-5_servo_motor_rev01-9.png

Sigma-5 Absolute Encoderkabel (mit Batteriegehäuse) für SGMJV/AV Servomotoren

SGMJV-__A3A__

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.

3 m

JZSP-CSP25-03-G1

5 m

JZSP-CSP25-05-G1

10 m

JZSP-CSP25-10-G1

15 m

JZSP-CSP25-15-G1

20 m

JZSP-CSP25-20-G1

Sigma-5_servo_motor_rev01-10.png

Sigma-5-Inkremental-Coderkabel

für SGMEV-Servomotoren

1.5 m

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

3 m

R88A-CRWA003C-DE

5 m

R88A-CRWA005C-DE

10 m

R88A-CRWA010C-DE

15 m

R88A-CRWA015C-DE

20 m

R88A-CRWA020C-DE

Sigma-5_servo_motor_rev01-11.png

Sigma-5 Absolute Encoder-Kabelverlängerung mit Batteriegehäuse für SGMEV-Servomotoren

Anmerkung:*1 Dieses Kabel ist nur eine Verlängerung und muss zusammen mit einem zusätzlichen Encoderkabel verwendet werden.
*2 R88A-CRWA0__C-DE

0.3 m

JZSP-CSP12-E

Sigma-5_servo_motor_rev01-12.png

Sigma-5-Inkremental-Coderkabel

für SGMGV/SV-Servomotoren

Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,

Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

1.5 m

JZSP-CVP12-01-5E-E

3 m

JZSP-CVP12-03-E-E

5 m

JZSP-CVP12-05-E-E

10 m

JZSP-CVP12-10-E-E

15 m

JZSP-CVP12-15-E-E

20 m

JZSP-CVP12-20-E-E

Sigma-5_servo_motor_rev01-13.png

Sigma-5 Absolute Encoderkabel (mit Batteriegehäuse) für SGMGV/SV Servomotoren

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

3 m

JZSP-CVP27-03-G1

5 m

JZSP-CVP27-05-G1

10 m

JZSP-CVP27-10-G1

15 m

JZSP-CVP27-15-G1

20 m

JZSP-CVP27-20-G1

Stromkabel

Symbol

Aussehen

Spezifikationen

Bestellcode

Sigma-5_servo_motor_rev01-14.png

mit einer Leistung von mehr als 50 W

SGMJV-(A5/01)A_A_1

Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

1.5 m

JZSP-CSM21-01-5E-E

3 m

JZSP-CSM21-03-E-E

5 m

JZSP-CSM21-05-E-E

10 m

JZSP-CSM21-10-E-E

15 m

JZSP-CSM21-15-E-E

20 m

JZSP-CSM21-20-E-E

Sigma-5_servo_motor_rev01-15.png

mit einer Leistung von mehr als 1000 W

SGMJV-(A5/01)A_A_C

Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in den Absätzen 1 und 2 genannten Maßnahmen zu ergreifen.

1.5 m

JZSP-CSM31-01-5E-E

3 m

JZSP-CSM31-03-E-E

5 m

JZSP-CSM31-05-E-E

10 m

JZSP-CSM31-10-E-E

15 m

JZSP-CSM31-15-E-E

20 m

JZSP-CSM31-20-E-E

Sigma-5_servo_motor_rev01-16.png

mit einer Leistung von mehr als 50 W

SGMJV-(02/04)A_A_1

Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.

1.5 m

JZSP-CSM22-01-5E-E

3 m

JZSP-CSM22-03-E-E

5 m

JZSP-CSM22-05-E-E

10 m

JZSP-CSM22-10-E-E

15 m

JZSP-CSM22-15-E-E

20 m

JZSP-CSM22-20-E-E

Sigma-5_servo_motor_rev01-17.png

mit einer Leistung von mehr als 1000 W

SGMJV- ((02/04) A_A_C

Die Kommission wird die Kommission auffordern, ihre Stellungnahme zu unterbreiten.

1.5 m

JZSP-CSM32-01-5E-E

3 m

JZSP-CSM32-03-E-E

5 m

JZSP-CSM32-05-E-E

10 m

JZSP-CSM32-10-E-E

15 m

JZSP-CSM32-15-E-E

20 m

JZSP-CSM32-20-E-E

mit einer Leistung von mehr als 50 W

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Der Hersteller muss die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben machen.

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht für die Zulassung.

1.5 m

JZSP-CSM23-01-5E-E

3 m

JZSP-CSM23-03-E-E

5 m

JZSP-CSM23-05-E-E

10 m

JZSP-CSM23-10-E-E

15 m

JZSP-CSM23-15-E-E

20 m

JZSP-CSM23-20-E-E

mit einer Leistung von mehr als 1000 W

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht.

Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar.

1.5 m

JZSP-CSM33-01-5E-E

3 m

JZSP-CSM33-03-E-E

5 m

JZSP-CSM33-05-E-E

10 m

JZSP-CSM33-10-E-E

15 m

JZSP-CSM33-15-E-E

20 m

JZSP-CSM33-20-E-E

Sigma-5_servo_motor_rev01-20.png

mit einer Leistung von mehr als 50 W

Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

1.5 m

R88A-CAWA001-5S-DE

3 m

R88A-CAWA003S-DE

5 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

10 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

15 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

20 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Sigma-5_servo_motor_rev01-21.png

mit einer Leistung von mehr als 1000 W

Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.

1.5 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

3 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 enthalten sind.

5 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

10 m

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

15 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

20 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Sigma-5_servo_motor_rev01-22.png

mit einer Leistung von mehr als 50 W

Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar.

1.5 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

3 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten sind.

5 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten sind.

10 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

15 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

20 m

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

mit einer Leistung von mehr als 1000 W

Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar.

1.5 m

R88A-CAWB001-5B-DE

3 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind.

5 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind.

10 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

15 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten sind.

20 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 enthalten sind.

Sigma-5_servo_motor_rev01-24.png

Für Servomotoren ohne Bremse von 400 V

Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 anzuwenden.

1.5 m

R88A-CAWK001-5S-DE

3 m

R88A-CAWK003S-DE

5 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

10 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind.

15 m

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

20 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Sigma-5_servo_motor_rev01-25.png

Für Servomotoren ohne Bremse von 400 V

Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die von ihr vorgenommenen Maßnahmen zu prüfen.

1.5 m

R88A-CAWK001-5B-DE

3 m

R88A-CAWK003B-DE

5 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 enthalten sind.

10 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind.

15 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

20 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Sigma-5_servo_motor_rev01-26.png

Für Servomotoren ohne Bremse von 400 V

Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

1.5 m

JZSP-VVM21-01-5E-E

3 m

JZSP-VVM21-03-E-E

5 m

JZSP-VVM21-05-E-E

10 m

JZSP-VVM21-10-E-E

15 m

JZSP-VVM21-15-E-E

20 m

JZSP-VVM21-20-E-E

Sigma-5_servo_motor_rev01-27.png

für Servomotoren mit 400 V Bremse

SGMGV-(03/05) D_A_C

1.5 m

JZSP-VVM41-01-5E-E

3 m

JZSP-VVM41-03-E-E

5 m

JZSP-VVM41-05-E-E

10 m

JZSP-VVM41-10-E-E

15 m

JZSP-VVM41-15-E-E

20 m

JZSP-VVM41-20-E-E

Sigma-5_servo_motor_rev01-28.png

mit einer Leistung von mehr als 1000 W

SGMGV- ((09/13/20) D_

Der Präsident. - Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über den Bericht (Dok.

Bei Servomotoren mit Bremse ist ein separates Kabel (JZSP-CVB12-__-E-E) erforderlich.

1.5 m

R88A-CAWC001-5S-E

3 m

R88A-CAWC003S-E

5 m

R88A-CAWC005S-E

10 m

R88A-CAWC010S-E

15 m

R88A-CAWC015S-E

20 m

R88A-CAWC020S-E

mit einer Leistung von mehr als 1000 W

SGMGV-(30/44) D_

Der Präsident. - Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über den Bericht.

Bei Servomortoren mit Bremse ein separates Kabel
(JZSP-CVB12-__-E-E) erforderlich ist

1.5 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

3 m

R88A-CAWG003S-E

5 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

10 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

15 m

R88A-CAWG015S-E

20 m

R88A-CAWG020S-E

mit einer Leistung von mehr als 1000 W

SGMGV-55D_

Bei Servomortoren mit Bremse ein separates Kabel
(JZSP-CVB12-__-E-E) erforderlich ist

1.5 m

R88A-CAWF001-5S-E

3 m

R88A-CAWF003S-E

5 m

R88A-CAWF005S-E

10 m

R88A-CAWF010S-E

15 m

R88A-CAWF015S-E

20 m

R88A-CAWF020S-E

mit einer Leistung von mehr als 1000 W

SGMGV-(75/1A) D_

Bei Servomortoren mit Bremse ein separates Kabel
(JZSP-CVB12-__-E-E) erforderlich ist

1.5 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

3 m

R88A-CAWH003S-E

5 m

R88A-CAWH005S-E

10 m

R88A-CAWH010S-E

15 m

R88A-CAWH015S-E

20 m

R88A-CAWH020S-E

mit einer Leistung von mehr als 1000 W

SGMGV-1ED_

Bei Servomortoren mit Bremse ein separates Kabel
(JZSP-CVB12-__-E-E) erforderlich ist

1.5 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

3 m

R88A-CAWJ003S-E

5 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

10 m

R88A-CAWJ010S-E

15 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

20 m

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten nicht für die Berechnung der Verzögerungsmenge.

Bremskabel (für SGMGV-09/13/20/30/44/55/75/1A/1E und SGMSV-10/15/20/25/30/40/50 Motoren)

Symbol

Aussehen

Spezifikationen

Bestellcode

Sigma-5_servo_motor_rev01-29.png

Nur Bremskabel.

für Servomotoren mit 400 V Bremse

SGMGV-(09/13/20/30/44/55/75/1A/1E) D_A_C_

Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in den Absätzen 1 und 2 genannten Maßnahmen zu ergreifen.

1.5 m

JZSP-CVB12-01-5E-E

3 m

JZSP-CVB12-03-E-E

5 m

JZSP-CVB12-05-E-E

10 m

JZSP-CVB12-10-E-E

15 m

JZSP-CVB12-15-E-E

20 m

JZSP-CVB12-20-E-E

Spezifikationen

Typ SGMJV, 230 V

Einstufungen und Spezifikationen

Anwendungsspannung

230 V

Servomotormodell SGMJV- _

A5A_

01A_

02A_

04A_

8A_

Nennleistung1

W

50

100

200

400

750

Nenndrehmoment1,2

N·m

0.159

0.318

0.637

1.27

2.39

Instantane Spitzendrehmoment1

N·m

0.557

1.11

2.23

4.46

8.36

Nennstrom1

A (rms)

0.61

0.84

1.6

2.7

4.7

Sofortiger maximaler Strom1

A (rms)

2.1

2.9

5.8

9.3

16.9

Nenngeschwindigkeit1

Min-1

3000

Max. Geschwindigkeit1

Min-1

6000

Drehmomentkonstante

N·m/A (rms)

0.285

0.413

0.435

0.512

0.544

Trägheitsmoment des Rotors (JM)

kg·m2×10-4 (ohne Bremse)

0.0414

0.0665

0.259

0.442

1.57

kg·m2×10-4 (mit Bremse)

0.0489

0.0740

0.323

0.506

1.74

Erlaubtes Trägheitsmoment der Last (JL)

Vielfaches von (JM)

15

10

Nennleistung1

kW/s

6.11

15.2

15.7

36.5

36.3

Nennwinkelbeschleunigung1

Rad/s2

38400

47800

24600

28800

15200

Verschlüsselung

Standards

Inkrementeller Codierer (20 Bit)

Option

Inkrementeller Encoder (13 Bit) / Absoluter Encoder (20 Bit)

Erlaubte Radiallast

N

78

245

392

Zulässige Schublast

N

54

74

147

Masse

kg (ohne Bremse)

0.3

0.4

0.9

1.3

2.7

kg (mit Bremse)

0.6

0.7

1.5

1.9

3.6

Spezifikationen der Bremsen

Nennspannung

24 VDC

Stromverbrauch (bei 20°C)

W

6

6.9

7.7

Stromverbrauch (bei 20°C)

Eine

0.25

0.29

0.32

Haltemoment

N·m

0.159

0.318

0.637

1.27

2.39

Anstiegszeit für das Halten des Drehmoments

ms (max)

100

Zeit der Freisetzung

ms (max)

60

80

Grundlegende Spezifikationen

Zeitrahmen

Kontinuierlich

Thermische Klasse

Klasse B

Verwendungs- und Lagertemperatur

0 bis +40 °C/ -20 bis 60 °C ohne Einfrieren

Nutzungs-/Lagerfeuchtigkeit

20 bis 80% RH (nicht kondensierend)

Schwingungsklasse

15 μm oder weniger

Isolierwiderstand

500 VDC, 10 MΩ min.

Widerstandsspannung

1500 VAC für eine Minute

Gehäuse

Vollverschlossen, selbstgekühlt, IP65 (ohne Schachtöffnung)

Schwingungswiderstand

Schwingungsbeschleunigung 49 m/s2

Höhenstand

1000 m oder weniger über dem Meeresspiegel

Montierung

mit einer Breite von mehr als 20 mm

Typ SGMAV, 230 V

Einstufungen und Spezifikationen:

Anwendungsspannung

230 V

Servomotormodell SGMAV- _

A5A_

01A_

C2A_

02A_

04A_

06A_

8A_

10A_

Nennleistung3

W

50

100

150

200

400

550

750

1000

Nenndrehmoment1 4

N·m

0.159

0.318

0.477

0.637

1.27

1.75

2.39

3.18

Instantane Spitzendrehmoment1

N·m

0.477

0.955

1.43

1.91

3.82

5.25

7.16

9.55

Nennstrom1

A (rms)

0.66

0.91

1.3

1.5

2.6

3.8

5.3

7.4

Sofortiger maximaler Strom1

A (rms)

2.1

2.8

4.2

5.3

8.5

12.2

16.6

23.9

Nenngeschwindigkeit1

Min-1

3000

Max. Geschwindigkeit1

Min-1

6000

Drehmomentkonstante

N·m/A (rms)

0.265

0.375

0.381

0.450

0.539

0.496

0.487

0.467

Trägheitsmoment des Rotors (JM)

kg·m2×10-4 (ohne Bremse)

0.0242

0.0380

0.0531

0.116

0.190

0.326

0.769

1.2

kg·m2×10-4 (mit Bremse)

0.0312

0.0450

0.0601

0.180

0.254

0.390

0.940

1.41

Erlaubtes Trägheitsmoment der Last (JL)

Vielfaches von (JM)

30

20

10

Nennleistung1

kW/s

10.4

26.6

42.8

35.0

84.9

93.9

74.1

84.3

Nennwinkelbeschleunigung1

Rad/s2

65800

83800

89900

54900

67000

53700

31000

26500

Servomotor der Serie Yaskawa SGMAH

SGMAH

Beschreibung

Hersteller

SGMAH-01A1A21

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Betrieb sind.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern der Wert der Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-01A1A41DOY

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-01A1A41D-OY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 zu verstehen.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-01A1A41OY

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-01A1A41-OY

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-01A1A4COY

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern der Wert der Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern der Wert der Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-01A1A6CD-OY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 zu verstehen.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist mit einer Leistung von mehr als 100 Watt ausgestattet.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben ist nicht erforderlich.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-01A1A-SM11" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 geändert.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

SGMAH-01A1F41

SGMAH01A1F41 200V SERVO-Motor

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

SGMAH01A1F4C 200V 100W.91AMP 3000 RPM

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-01A1FAP41

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-01AA21" wird in Anhang I aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.

Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Verbrennungen ist zu berücksichtigen.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-01AAA2H" wird in Anhang I aufgeführt.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-01AAA41" wird in Anhang II aufgeführt.

SGMAH01AAA41.13PS 100W 200V

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-01AAA41-OY

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-01AAA41-Y2" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 geändert.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind, und für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-01AAA4COY

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind, als für Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-01AAA4C-OY" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eingeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind, als für Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-01AAA4EDOY" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-01AAA4ED-OY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu finden.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-01AAA61" ist nicht mehr gültig.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-01AAA61DOY" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-01AAA61D-OY

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die Ausrüstung ist in Form von "SGMAH-01"

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Daten zu sammeln.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-01AAAH161-E" ist nicht mehr in Kraft.

Die Anlage ist mit einer Leistung von mehr als 100 Watt ausgestattet.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die Kommission hat die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung dieser Bestimmungen zu gewährleisten.

SGMAH01AAEYA12 SERVO-Motor

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.

Der Wert der in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG genannten Leistung wird in der Liste der in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG genannten Leistungen angegeben.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

SGMAH01AAF41 SIGMA II 100W 100VAC 1Phase

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist in der Tabelle 1 angegeben.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Bei der Prüfung der Bremsung muss die Bremsung mit einer Bremsung von mindestens 100 V/min/min erfolgen, wenn die Bremsung mit einer Bremsung von mindestens 100 V/min/min/min ist.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-01ABA41" wird in Anhang I aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu bewegen.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Die Anlage ist mit einer Leistung von mehr als 100 Watt ausgestattet.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-01BAB1" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 eingeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

SGMAH01BAF41 0,13 PS 3000 Dreh/min 100 VAC 1 Phase

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Zustand als dem Zustand des Fahrzeugs sind.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-01BBABC" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-01BBAG161" ist nicht mehr gültig.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-01BBA-TH12" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu bewegen.

Yashawa

SGMAH-02A

SGMAH02A SERVO-Motor

Yashawa

SGMAH-02A1A21

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-02A1A41

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-02A1A41-OY

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Zellstoff.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-02A1A4COY

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02A1A4C-OY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu verstehen.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02A1A61D-0Y" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 zu verstehen.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist in der Tabelle 1 angegeben, die für die Verbrennungsmenge verwendet wird.

Yashawa

SGMAH-02A1A61DOY

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

SGMAH-02A1A61D-OY

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-02A1A6CDOY

SGMAH02A1A6CDOY 3000 RPM 0,64NM

Yashawa

SGMAH-02A1A6CD-OY

SGMAH02A1A6CDOY 3000 RPM 0,64NM

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-02A1A-DH12

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-02A1A-DH21

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist mit einer Leistung von mehr als 100 Watt ausgestattet.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

SGMAH-02A1AG161

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02A1A-HL11" wird in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG geändert.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02A1A-SM21" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 geändert.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02A1A-YR21" ist in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG festgelegt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02A1A-YR32" ist nicht mehr in Kraft.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

SGMAH-02A1F4C

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02A1F-AP12" wird in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG geändert.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02A1F-YA12" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 zu verstehen.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-02A4A21

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02AAA2C" wird in Anhang I aufgeführt.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-02AAA41

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02AAA41#RS01" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-02AAA41OY

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-02AAA41-OY

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02AAA4B" wird in Anhang I aufgeführt.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist in der Tabelle 1 angegeben, die für die Verbrennungsmenge verwendet wird.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02AAA4C" wird in Anhang I aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind, als für Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02AAA4EOY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 zu verstehen.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02AAA4E-OY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu finden.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-02AAA4SOY

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02AAA4S-OY" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die Angabe der Größenordnung der Zulassung ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, wenn die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

SGMAH-02AAA61DOY

Der Wert der Verbrennungsmenge wird durch die Verbrennungsmenge der Verbrennungsmenge gemessen.

Yashawa

SGMAH-02AAA61D-OY

Der Wert der Verbrennungsmenge wird durch die Verbrennungsmenge der Verbrennungsmenge gemessen.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die Gefahr, dass die Gefährdung durch die Gefahr entsteht, ist nicht ausgeschlossen.

Der Wert der Verbrennungsmenge wird durch die Verbrennungsmenge der Verbrennungsmenge gemessen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02AAA6CDOY" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert.

SGMAH02AAA6CDOY 200W 0,637NM

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

SGMAH02AAA6CDOY 200W 0,637NM

Yashawa

Die Angabe der Größenordnung ist in Anhang I Nummer 2 zu entnehmen.

Die Anlage ist mit einer Leistung von mehr als 100 Watt ausgestattet.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02AAAG761" ist nicht mehr in Kraft.

Die Anlage ist nicht mehr in Betrieb.

Yashawa

Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Daten zu erfassen.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02AAAGC61" ist nicht mehr gültig.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02AAAH161" ist nicht mehr gültig.

Die Anlage ist mit einer Leistung von mehr als 100 Watt ausgestattet.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02AAAH76B" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 eingeführt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02AAAHB61" ist nicht mehr in Kraft.

Der Wert der Verbrennungsmenge wird durch die Verbrennungsmenge der Verbrennungsmenge gemessen.

Yashawa

Die Angabe der Größenordnung der Zulassung ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu finden.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die Angabe der Größenordnung der Zulassung ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu finden.

SGMAH02AAAJ161D 0,637NM 3000RPM 2,1AMP 200V

Yashawa

Die Ausrüstung ist in Form von einem Zylinder.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02AAAYU21" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 eingeführt.

SGMAH02AAAYU21 SERVO-Motor

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02AAAYU41" ist nicht mehr in Kraft.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht für die Zulassung.

Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern der Wert der Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

SGMAH-02AAF4C

Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze

Yashawa

Die Gefahr, dass die Gefährdung durch die Gefahr verursacht wird, ist nicht ausgeschlossen.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

SGMAH02AAN21 0,25 PS 3000 RPM 200VAC 1PHASE 200 Watt

Yashawa

SGMAH-02ABA

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02ABA21" wird in Anhang I aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02ABA41" ist nicht mehr gültig.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

SGMAH02ABASY11 SERVO-Motor

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

SGMAH02ABASY13 SERVO-Motor

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-02B1A41

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02BAA2B" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geändert.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02BAA2C" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eingeführt.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02BAA41" ist nicht mehr gültig.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02BAA4C" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eingeführt.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02BAAG721" ist nicht mehr gültig.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht für die Zulassung von Flugzeugen.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02BAF4C" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eingeführt.

Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Leistungsgrenze für die Berechnung der Leistungsgrenze

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02BBA21" wird in Anhang I aufgeführt.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02BBA21#ZL02" ist nicht mehr in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 enthalten.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02BBAB1"

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern der Wert der Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-02BBABC" wird nicht verwendet.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-03ABA-SY13" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eingeführt.

SGMAH03ABASY13 SERVO-Motor

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-03BBA-TH11" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-03D1A61D-OY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu finden.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-03DAA61DOY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu finden.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-03DAA6CDOY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu finden.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist der Wert der Verbrennungsmenge, die für die Verbrennungsmenge verwendet wird.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-03DAA6CD-OY" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eingeführt.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist der Wert der Verbrennungsmenge, die für die Verbrennungsmenge verwendet wird.

Yashawa

Die Gefahr, dass die Gefährdung durch die Gefahr verursacht wird, ist nicht ausgeschlossen.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die Ausrüstung ist in Form von

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-04A

SGMAH04A SERVO-Motor

Yashawa

Einheit für die Überwachung der Luftfahrtfahrzeuge

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-04A1A21

SGMAH04A1A21 400W 200V

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-04A1A41

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-04A1A41DOY

SGMAH04A1A41DOY SERVO-Motor

Yashawa

SGMAH-04A1A41D-OY

SGMAH04A1A41DOY SERVO-Motor

Yashawa

SGMAH-04A1A41OY

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-04A1A41-OY

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

SGMAH04A1A4C 2.8AMP 400W 200V 3000 Dreh/min

Yashawa

SGMAH-04A1A4CDOY

Bei der Verwendung von Zellstoff ist der Zellstoff zu verwenden, wenn die Zellstoffverbindung zwischen den Zellstoffverbindungen und dem Zellstoffverbindungsbereich nicht überschritten ist.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Bei der Verwendung von Zellstoff ist der Zellstoff zu verwenden, wenn die Zellstoffverbindung zwischen den Zellstoffverbindungen und dem Zellstoffverbindungsbereich nicht überschritten ist.

Yashawa

SGMAH-04A1A4COY

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-04A1A4C-OY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu verstehen.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-04A1A61D-0Y" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 zu verstehen.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-04A1A61DOY

SGMAH04A1A61DOY SERVO-Motor

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-04A1A61D-OY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu finden.

SGMAH04A1A61DOY SERVO-Motor

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-04A1A6CDOY

SGMAH04A1A6CDOY 3000 RPM 1,27 NM

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Zellstoff.

SGMAH04A1A6CDOY 3000 RPM 1,27 NM

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-04A1A-AD21" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 zu verstehen.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Erzeugnisse.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-04A1AGC01" ist in Anhang I zu ersetzen.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-04A1A-HL11" ist in Anhang I zu ersetzen.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-04A1A-SM11" ist nicht mehr gültig.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

SGMAH04A1F4C Wechselstrom 2,8AMP 200V 400W 1,27NM 3000RPM

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-04A1F-AP41" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 geändert.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-04A1F-YA11" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 geändert.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-04A1F-YA13" ist in Anhang I zu ersetzen.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-04A2A-YR21" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 eingeführt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

SGMAH04AAA21 2,8AMP 200V 400W 3000R/MIN

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 anzugeben.

Die Anlage ist mit einer Leistung von mehr als 100 Watt ausgestattet.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-04AAA41-Y1" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eingeführt.

Die Anlage ist mit einer Leistung von mehr als 100 Watt zu versehen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-04AAA41-Y2" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-04AAA4C" wird nicht verwendet.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.

Der Wert der Verbrennungsmenge wird durch die Verbrennungsmenge der Verbrennungsmenge gemessen, wobei die Verbrennungsmenge der Verbrennungsmenge in der Verbrennungsmenge nicht überschritten wird.

Yashawa

SGMAH-04AAA61DOY

SGMAH04AAA61DOY 400W 1,27NM

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

SGMAH04AAA61DOY 400W 1,27NM

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist in der Tabelle 1 angegeben, die für die Verbrennungsmenge verwendet wird.

Yashawa

SGMAH-04AAA6CDOY

Der Wert der Verbrennungsmenge wird durch die Verbrennungsmenge der Verbrennungsmenge gemessen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-04AAA6CD-OY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu finden.

Der Wert der Verbrennungsmenge wird durch die Verbrennungsmenge der Verbrennungsmenge gemessen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-04AAA6S" wird in Anhang I aufgeführt.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.

Yashawa

Die Ausrüstung ist in der Lage, die in der Anlage angegebenen Anforderungen zu erfüllen.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist mit einer Leistung von mehr als 100 Watt zu versehen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-04AAAH161" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten.

Die Anlage ist mit einer Leistung von mehr als 100 Watt ausgestattet.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-04AAAH761" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.

SGMAH04AAF41 400W 200V 2,8A 3000RPM 1,27NM Wechselstrom

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-04ABA21" ist nicht mehr in Kraft.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-04ABA41" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu verstehen.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-04ABAB1" wird in Anhang I aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

SGMAH04ABAND11 SERVO-Motor

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-07D1A61D-OY" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 eingeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.

Yashawa

Die Angabe der Größenordnung ist in Anhang I Nummer 2 zu entnehmen.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Die Gefahr, dass die Gefahr entsteht, ist nicht auszuschließen.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-07DAA61" ist nicht mehr in Kraft.

Die Anlage ist nicht mehr in Betrieb.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

SGMAH07DAA61DOY 400V 3000 Drehzahlen pro Sekunde 2,07 Nm

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

SGMAH07DAA61DOY 400V 3000 Drehzahlen pro Sekunde 2,07 Nm

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-07DAA6CDOY" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die Ausrüstung ist in Form von Edelsteinen.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung in der Luftfahrt.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Erzeugnisse.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-08A1A41DOY

SGMAH08A1A41DOY SERVO-Motor

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

SGMAH08A1A41DOY SERVO-Motor

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-08A1A41OY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 zu verstehen.

Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs ist die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs zu messen.

Yashawa

SGMAH-08A1A41-OY

Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs ist die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs zu messen.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-08A1A4COY

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-08A1A4C-OY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu verstehen.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-08A1A61DOY

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-08A1A61D-OY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu finden.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-08A1A6CDOY

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-08A1A-DH21" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu verstehen.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

SGMAH08A1F41D 750W 2,39NM

Yashawa

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Erzeugnisse.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.

SGMAH08AAA41 200V 750W 4.4AMP 3000 RPM

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-08AAA4SOY

SGMAH08AAA4SOY-Servomotor

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-08AAA4S-OY" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert.

SGMAH08AAA4SOY-Servomotor

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-08AAA61DOY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu finden.

SGMAH08AAA61DOY SERVO-Motor

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

SGMAH08AAA61DOY SERVO-Motor

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-08AAA6CDOY" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eingeführt.

SGMAH08AAA6CDOY 750W 2,39NM

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

SGMAH08AAA6CDOY 750W 2,39NM

Yashawa

Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben ist nicht erforderlich.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-08AAAG76" wird nicht verwendet.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-08AAAH761" wird nicht verwendet.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-08AAAHB6B" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geändert.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Erzeugnisse.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Zustand als dem Zustand des Fahrzeugs sind.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-08AAAYU41" wird in Anhang I aufgeführt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Erzeugnisse.

SGMAH08AAF41 200V 750W

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

SGMAH08AAF4C 200V 750W 1HP 13BIT

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.

Die Anlage ist mit einer Leistung von mehr als 100 kW ausgestattet.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

SGMAH08ABA41 SERVO-Motor

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgerüstet sind.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-08ABABC" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geändert.

SGMAH08ABABC SERVO-Motor

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind.

Die Anlage ist mit einer Leistung von mehr als 100 Watt ausgestattet.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-08BAA4C" wird in Anhang I aufgeführt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

SGMAH-15A2A-YR11

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

SGMAH-15AAA21

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

SGMAH-84AAA41

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten.

Die Anlage ist mit einer Leistung von mehr als 100 Watt ausgestattet.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-A3A1A41OY" wird in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 eingeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-A3A1A41-OY

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zu entnehmen.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind.

Die Anlage ist mit einer Leistung von mehr als 100 Watt ausgestattet.

Yashawa

SGMAH-A3A1A61DOY

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-A3A1A6CDOY" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eingeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die Angabe der Größenordnung ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden.

SGMAHA3A1AJ361 SERVO-Motor

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

SGMAH-A3AAA2S

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zu entnehmen.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Der Wert der Verbrennungsmenge wird durch die Verbrennungsmenge der Verbrennungsmenge gemessen.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Der Wert der Verbrennungsmenge wird durch die Verbrennungsmenge der Verbrennungsmenge gemessen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-A3AAA761" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eingeführt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-A3AAAG761" ist nicht mehr gültig.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-A3AAAH761" ist nicht mehr gültig.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten.

Die Anlage ist mit einer elektrischen Anlage ausgestattet.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar.

Die Anlage ist mit einer Leistung von mehr als 100 Watt ausgestattet.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-A3AAF4CD" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eingeführt.

Die Anlage ist mit einer Leistung von mehr als 100 Watt ausgestattet.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.

Bei der Anlage ist die Anlage zu verwenden.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist nicht mehr in Betrieb.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zu entnehmen.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

SGMAHA3BAASW11 SERVO-Motor

Yashawa

SGMAH-A3BBA2S

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 übermittelt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

SGMAH-A5A1A2B

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

SGMAH-A5A1A2

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

SGMAH-A5A1A2

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 aufgeführt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit ist die Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge zu messen.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind.

Der Wert der Verbrennungsmenge wird durch die Verbrennungsmenge der Verbrennungsmenge gemessen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-A5A1A4COY" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-A5A1A61DOY" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert.

SGMAHA5A1A61DOY 3000 RPM 0,096NM

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.

SGMAHA5A1A61DOY 3000 RPM 0,096NM

Yashawa

Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.

Die Anlage ist mit einer Leistung von mehr als 100 Watt ausgestattet.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 zu entnehmen.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die Angabe der Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-A5A1A-SM11" ist nicht mehr gültig.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 zu entnehmen.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufzunehmen.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Der Ausdruck "SGMAH-A5A1G12B" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingefügt.

Die Anlage ist mit einer elektrischen Anlage ausgestattet, die mit einer elektrischen Anlage versehen ist.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist der Wert der Verbrennungsmenge, die für die Verbrennungsmenge verwendet wird.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zu entnehmen.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufzunehmen.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

SGMAH-A5AAA2C

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

SGMAH-A5AAA2S

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 übermittelt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 anzugeben.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 Buchstabe b genannten Mitgliedstaat eingesetzt werden.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 anzugeben.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-A5AAA4COY" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Yashawa

SGMAH-A5AAA4SOY

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 anzugeben.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-A5AAA61DOY" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eingeführt.

Der Wert der Verbrennungsmenge wird durch die Verbrennungsmenge der Verbrennungsmenge gemessen.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Der Wert der Verbrennungsmenge wird durch die Verbrennungsmenge der Verbrennungsmenge gemessen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-A5AAA6CDOY" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eingeführt.

Der Wert der Verbrennungsmenge wird durch die Verbrennungsmenge der Verbrennungsmenge gemessen.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Der Wert der Verbrennungsmenge wird durch die Verbrennungsmenge der Verbrennungsmenge gemessen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-A5AAA761"

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-A5AAAG161" ist nicht mehr in Kraft.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-A5AAAH261" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten.

Die Anlage ist mit einem Stromversorgungsmotor ausgestattet.

Yashawa

Der Ausdruck "SGMAH-A5AAAH76B" ist nicht erhältlich.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten.

Die Anlage ist nicht mehr in Betrieb.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-A5AAAYU21" wird nicht verwendet.

Die Anlage ist mit einer Leistung von mehr als 100 Watt ausgestattet.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-A5AAAYU41" wird nicht verwendet.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

SGMAHA5AAF21 200V 50W

Yashawa

SGMAH-A5AAF2C

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, wenn die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-A5AAF41DOY" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die Angabe der Zulassungsdauer ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 zu finden.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-A5AAF4C-D" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eingeführt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.

Bei der Verwendung von SCHNOR-Systemen ist die Anzahl der SCHNOR-Systemen zu messen.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

Bei der Verwendung von SCHNOR-Systemen ist die Anzahl der SCHNOR-Systemen zu messen.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 übermittelt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-A5ACAH101-E" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eingeführt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.

Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die Angabe der Zulassungsdauer ist in der Zulassungsdatensammlung zu finden.

Die Anlage ist mit einer elektrischen Anlage ausgestattet, die mit einer elektrischen Anlage versehen ist.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 zu entnehmen.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

SGMAH-A5BAA2C

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Der Wert der Zulassung ist zu messen.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Der Ausdruck "SGMAH-A5BAF41" wird in Anhang I aufgeführt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-A5BBABC" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist in der Tabelle 1 angegeben.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang I der vorliegenden Verordnung übermittelt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 übermittelt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Der Wert der Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung ist:

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind nicht zu entfernen.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist der Wert der Verbrennungsmenge, die für die Verbrennungsmenge verwendet wird.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die Anlage ist mit einer elektrischen Anlage ausgestattet, die mit einer elektrischen Anlage versehen ist.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Der Begriff "SGMAH-A8AAA4C" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eingeführt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags ist in der Angabe des Antrags zu entnehmen.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.

Yashawa

SGMAH-C2A2A21

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.

Yashawa

Der Wert der Zulassung wird in der Zulassung angegeben, wenn die Zulassung nicht erfüllt ist.

Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern.

Yashawa

Der Wert der Verbrennung wird in der Tabelle 1 angegeben.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist in der Tabelle 1 angegeben.

Yashawa

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 übermittelt.

SGMAHO4AAF41 400W 200V 2,8A 3000RPM 1,27NM Wechselstrom

Yashawa

Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.

SGMAHQ1AAF41 SIGMA II 100W 100VAC 1Phase

Yashawa

Yaskawa SGMAH-A5B1A21 Bürstenloser Wechselstrom-Servomotor 400W 2.6A Neuer 25

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